Wanderungen
Der Beginn einer Wanderung
oder Veranstaltung,
sowie deren nähere Beschreibung wird rechtzeitig in der
Tagespresse,
in den GEISINGER MITTEILUNGEN, sowie im Aushangkasten bei der
Stadtapotheke in der Hauptstr. 18
bekannt gegeben.
Bei allen Wanderungen ist Rucksackvesper zu empfehlen.
Wanderungen, die zu den festgesetzten Terminen nicht durchgeführt
werden können, werden nach Möglichkeit zu einem späteren
Zeitpunkt nachgeholt.
Bei sehr schlechten Witterungsverhältnissen gibt der
Wanderführer
telefonisch Auskunft, ob die Wanderungen trotzdem durchgeführt
oder
abgesagt wird.
Risiko
Die Teilnahme an unseren
Veranstaltungen und Fahrten
erfolgen stets auf eigene Gefahr. Haftpflichtansprüche können
weder an den Verein noch an die Wanderführer gestellt werden.
Die Mitglieder der Jugendgruppe sind jedoch bei den Wanderungen
und Fahrten, sowie im Jugendlager versichert.
Für Mitglieder, die im Auftrag der
Vereinsführung ihr
Fahrzeug für die Anfahrt ins Wandergebiet zur Verfügung
stellen,
hat der Verein eine Kaskoversicherung abgeschlossen, die bei
einem
Unfall die Reparaturkosten bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro
pro Schadenfall übernimmt.
Fahrtkosten und
Anmeldungen
Die vom Verein bzw. deren
Wanderführer vorbereiteten
und auf Gemeinschaftsbasis durchgeführten Touren schließen
bei
Teilnahme auch die An- und Rückfahrt (Omnibus oder Bahn) ein, weil
nur auf dieser Grundlage Wanderfahrten möglich sind.
Bei Voranmeldung zu mehrtägigen
Touren sind pro Person
mindestens Euro 15,-- (je nach Gesamtunkosten evtl. auch mehr)
auf
das Vereinsreisekonto einzuzahlen. Erst
danach ist die Anmeldung verbindlich.
Dieser Betrag wird mit den anfallenden Unkosten verrechnet. Im
Verhinderungsfall
besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, jedoch kann eine
Ersatzperson
gestellt werden.
Bei Fahrten, die mit dem Privat-PKW
durchgeführt werden, zahlen
die Mitfahrer eine Kilometerpauschale in Höhe
von 0,08
Euro pro km als Fahrtkostenbeteiligung. Diese wird vom
Wanderführer kassiert und an die Fahrer weiter gegeben!
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